Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Februar 2013 - 12 Sa 801/10 - aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch einen Betriebsteilübergang von der Firma W GmbH mit Sitz in O (im Folgenden: W) auf die Schuldnerin übergegangen ist, wobei die Klägerin unter Berufung darauf auch ihre Vergütung für den Mai 2009 von dem Beklagten als Insolvenzverwalter der Schuldnerin verlangt.
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