OLG Dresden - Urteil vom 12.01.2022
5 U 1630/21
Normen:
BGB § 242; BGB § 162 Abs. 1; BGB § 167 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2022, 688
ZMR 2022, 365
Vorinstanzen:
LG Dresden, vom 20.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 89/21

Feststellung der Verlängerung eines Mietvertrages über eine LadeneinheitWirksamkeit der Ausübung einer VerlängerungsoptionAuslegung des Umfangs einer kundgegebenen InnenvollmachtBegriff der Leistungstreuepflicht

OLG Dresden, Urteil vom 12.01.2022 - Aktenzeichen 5 U 1630/21

DRsp Nr. 2022/3567

Feststellung der Verlängerung eines Mietvertrages über eine Ladeneinheit Wirksamkeit der Ausübung einer Verlängerungsoption Auslegung des Umfangs einer kundgegebenen Innenvollmacht Begriff der Leistungstreuepflicht

Für die Auslegung des Umfangs einer kundgegebenen Innenvollmacht, welche dem Kundgebungsempfänger nicht im Original vorgelegt wird, kommt es auf die Sicht eines objektiven Empfängers an dessen Stelle an, es dürfen also nur solche Umstände herangezogen werden, die dem Kundgebungsempfänger bekannt waren. Vertragspartner sind zum einen verpflichtet, an der Erreichung und Verwirklichung von Ziel und Zweck des Vertrages mitzuwirken und sich, soweit dies mit den eigenen Interessen vernünftigerweise vereinbaren lässt, gegenseitig zu unterstützen. Sie haben zum anderen alles zu unterlassen, was die Erreichung des Vertragszweckes und den Eintritt des Leistungserfolges gefährden oder beeinträchtigen könnte (sog. Leistungstreuepflicht).