Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 11.02.2015 -
Gegen die Schuldnerin wird zur Erzwingung der Verpflichtungen aus dem arbeitsgerichtlichen Urteil vom 27.05.2014 -
ein Zwangsgeld in Höhe von 6.200,00 € verhängt.
Für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, wird für je 600,00 € ein Tag Zwangshaft festgesetzt, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Steffen Leipold.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|