LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 19.01.2012
6 Ta 3/12
Normen:
ZPO § 888;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 16.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1604/11

Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichterfüllung der Verpflichtung zur Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.01.2012 - Aktenzeichen 6 Ta 3/12

DRsp Nr. 2012/2803

Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichterfüllung der Verpflichtung zur Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Eine durch Vergleich eingegangene Verpflichtung, einem ausscheidenden Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen, wird durch ein offenkundig nicht ordnungsgemäßes Zeugnis nicht erfüllt. Aus einem qualifizierten Zeugnis muss sich ergeben, welcher Art und Dauer die Tätigkeit des Arbeitnehmers war, und seine Leistungen und sein Verhalten im Arbeitsverhältnis würdigen. Es ist nicht ausreichend, nur die Leistungen oder das Verhalten zu beurteilen, da das Zeugnis ein Gesamtbild ergeben soll.

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 16.12.2011 - 5 Ca 1604/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 888;

Gründe:

I. Im Ausgangsverfahren stritten die Parteien um die Wirksamkeit einer Kündigung sowie um Zahlung. Der Rechtsstreit endete durch einen vom Arbeitsgericht mit Beschluss vom 12.09.2011 festgestellten Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO. Gemäß Ziffer 3 dieses Vergleichs verpflichtete sich die Beklagte, der Klägerin unter dem Ausstellungsdatum "30. Juni 2011" ein qualifiziertes Zeugnis mit einer guten Leistungs- und Führungsbeurteilung zu erteilen.