I.
Der Antragsteller begehrt die Feststellung, dass die Beteiligte seine Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit der Festlegung einer Mindestpräsenz bei der Urlaubsplanung verletzt hat.
Das Verfahren zur Beantragung und Genehmigung von Erholungsurlaub für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rechtskreis
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