LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 07.01.2016
5 Sa 1276/15
Normen:
BGB § 315; BGB § 611 Abs. 1; GewO § 106 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Brandenburg, vom 29.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1018/14

Festlegung der Arbeitszeit eines Facharztes für RadiologieUnbegründete Schadensersatzklage bei unschlüssigen Darlegungen des Arbeitnehmers zur unangemessenen Berücksichtigung anderweitiger Erwerbsinteressen

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.01.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 1276/15

DRsp Nr. 2016/9347

Festlegung der Arbeitszeit eines Facharztes für Radiologie Unbegründete Schadensersatzklage bei unschlüssigen Darlegungen des Arbeitnehmers zur unangemessenen Berücksichtigung anderweitiger Erwerbsinteressen

Der Arbeitgeber muss bei Festlegung der täglichen Arbeitszeiten nicht auf lediglich abstrakt bestehende anderweitige Verdienst- und Beschäftigungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 29. April 2015 - 5 Ca 1018/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 315; BGB § 611 Abs. 1; GewO § 106 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Schadensersatz.