Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 21.1.2020 - 3 Ca 1180 d/19 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klägerin 77 % und der Beklagte 23 % der Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens tragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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