LAG Köln - Urteil vom 10.05.2001
5 Sa 69/01
Normen:
EFZG § 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln - Urteil vom ... - 15 Ca 3868/00,

Feiertagslohn; Freischichtmodell

LAG Köln, Urteil vom 10.05.2001 - Aktenzeichen 5 Sa 69/01

DRsp Nr. 2002/15322

Feiertagslohn; Freischichtmodell

»Fällt die im Rahmen eines sogenannten Freischichtmodells vorgesehene Arbeitszeit infolge eines Feiertags aus, so ist auf dem Zeitkonto des Arbeitnehmers die tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit (hier: 8 Stunden) und nicht lediglich die durchschnittliche tägliche Grundarbeitszeit (hier: 7,5 Stunden) gutzuschreiben.«

Normenkette:

EFZG § 2 ;
Vorinstanz: ArbG Köln - Urteil vom ... - 15 Ca 3868/00,