Die Parteien streiten um die Frage, ob der Kläger bei seiner Mutter, Frau V., als Arbeitnehmer angestellt war und dieses Arbeitsverhältnis infolge Betriebsübergang auf die Beklagten übergegangen ist.
Die Beklagten sind Eigentümer der Gaststätte "U.". Mit Pachtvertrag vom 31.03.2006 verpachteten sie die Gaststätte an die Mutter des Klägers, das Pachtverhältnis endete zum 22.11.2006 einvernehmlich. Auslöser waren rückständige Pachtzahlungen durch die Pächterin.
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