LAG Köln - Urteil vom 09.01.2014
6 Sa 533/13
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 2;
Fundstellen:
AuR 2014, 287
EzA-SD 2014, 3
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 9278/12

Fehlerhafte SozialauswahlUnzureichende Berücksichtigung von UnterhaltspflichtenSchonung eines weniger schutzbedürftigen ArbeitnehmersVerwendung eines Punkteschemas durch Gericht

LAG Köln, Urteil vom 09.01.2014 - Aktenzeichen 6 Sa 533/13

DRsp Nr. 2014/6547

Fehlerhafte Sozialauswahl Unzureichende Berücksichtigung von Unterhaltspflichten Schonung eines weniger schutzbedürftigen Arbeitnehmers Verwendung eines Punkteschemas durch Gericht

Nicht mehr "ausreichend" im Sinne von § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG ist die Sozialauswahl dann, wenn der Arbeitgeber einen im Hinblick auf die vier gesetzlichen Auswahlkriterien deutlich weniger schutzbedürftigen Arbeitnehmer verschont hat (hier unzureichende Berücksichtigung von Unterhaltspflichten).

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das am 24.05.2013 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 1 Ca 9278/12 - werden zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Klägerzu 18 % und der Beklagten zu 82 % auferlegt.

3.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung, vorläufige Weiterbeschäftigung und eine Bonuszahlung für das Geschäftsjahr 2011.