Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das am 24.05.2013 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Klägerzu 18 % und der Beklagten zu 82 % auferlegt.
3.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung, vorläufige Weiterbeschäftigung und eine Bonuszahlung für das Geschäftsjahr 2011.
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