ArbG Koblenz, vom 30.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 4415/12
Fehlerhafte Sozialauswahl bei unzureichender Gewichtung eines erheblichen Altersunterschieds zu vergleichbarer ArbeitnehmerinUnbegründeter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei berechtigten Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Leistungsfähigkeit vergleichbarer Beschäftigter
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2014 - Aktenzeichen 4 Sa 266/13
DRsp Nr. 2014/8207
Fehlerhafte Sozialauswahl bei unzureichender Gewichtung eines erheblichen Altersunterschieds zu vergleichbarer ArbeitnehmerinUnbegründeter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei berechtigten Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Leistungsfähigkeit vergleichbarer Beschäftigter
1. Die nach § 1 Abs. 3KSchG zu berücksichtigenden sozialen Auswahlmerkmale sind das Lebensalter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen sowie eine Schwerbehinderung; zur Gewichtung dieser vier Merkmale untereinander ist es weder möglich noch angezeigt, der Arbeitgeberin abstrakte Vorgaben zu machen, da die Benennung der maßgeblichen Merkmale in § 1 Abs. 3KSchG, ihre Aufzählung in alphabetischer Reihenfolge und der Umstand, dass sich weder aus Gesetzeswortlaut noch Entwurfsbegründung ein Vorrang für eines der genannten Merkmale entnehmen lässt, für deren Gleichwertigkeit und Gleichrang sprechen.
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