LAG Köln - Urteil vom 13.09.2010
2 Sa 754/10
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; KSchG § 1 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 28.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 7323/09

Fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung eines Datenverarbeitungstechnikers im Bankwesen; fehlerhafte Vergleichsgruppenbildung im bereich technischer Unterstützung

LAG Köln, Urteil vom 13.09.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 754/10

DRsp Nr. 2010/20520

Fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung eines Datenverarbeitungstechnikers im Bankwesen; fehlerhafte Vergleichsgruppenbildung im bereich technischer Unterstützung

Bei einer 6-monatigen vollständigen Freistellung in der Kündigungsfrist liegen Arbeitsplätze, die eine 4-monatige Schulungsdauer erfordern unter Berücksichtigung einer 10-jährigen Betriebszugehörigkeit im Bereich der vergleichbaren Arbeitsplätze.

Tenor

Die Berufung der Beklagen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.04.2010 - Az.: 9 Ca 7323/09 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; KSchG § 1 Abs. 3 S. 1;

Tatbestand