LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.01.2007
7 Sa 93/06
Normen:
BGB § 242 § 305 Abs. 1 Satz 1 § 307 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1 § 611 Abs. 1 § 613 ; KSchG § 1 Abs. 3, 4 § 2 Satz 1 ; GewO § 106 Satz 1 ; BetrVG § 102 Abs. 5 ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 19.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 2149/06

Fehlerhafte Sozialauswahl bei Änderungskündigung - unbegründeter Weiterbeschäftigungsanspruch bei entgegenstehendem Direktionsrecht - Bestimmtheit des Weiterbeschäftigungstitels - unwirksame Freistellungsklausel bei Vorausverzicht auf Weiterbeschäftigung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.01.2007 - Aktenzeichen 7 Sa 93/06

DRsp Nr. 2007/14276

Fehlerhafte Sozialauswahl bei Änderungskündigung - unbegründeter Weiterbeschäftigungsanspruch bei entgegenstehendem Direktionsrecht - Bestimmtheit des Weiterbeschäftigungstitels - unwirksame Freistellungsklausel bei Vorausverzicht auf Weiterbeschäftigung

1. Das Gebot der ausreichenden sozialen Auswahl ist für die Arbeitgeberin nicht nur bei Beendigungskündigungen sondern auch bei Änderungskündigungen anzuwenden.2. Anders als bei der Beendigungskündigung ist bei der betriebsbedingten Änderungskündigung die Sozialauswahl jedoch nicht an der Prüfung auszurichten, welcher von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern durch den Verlust des Arbeitsplatzes am wenigsten hart getroffen wird; da es bei der ordentlichen Änderungskündigung, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sie unter Vorbehalt angenommen hat oder nicht, um die soziale Rechtfertigung des Änderungsangebotes geht, ist auch bei der sozialen Auswahl darauf abzustellen, wie sich die vorgeschlagene Vertragsänderung auf den sozialen Status der vergleichbaren Arbeitnehmer auswirkt.3. Es ist daher zu prüfen, ob die Arbeitgeberin, statt die Arbeitsbedingungen des gekündigten Arbeitnehmers zu ändern, diese Änderung einem anderen vergleichbaren Arbeitnehmer hätte anbieten können, dem sie in sozialer Hinsicht eher zumutbar gewesen wäre.