1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. November 2008 - 9 Sa 1070/08 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Zulässigkeit einer Leistungsklage auf Zahlung der Abfindung aus einem vom Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit vereinbarten Sozialplan.
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