I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24.07.2019 -
II. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob ihr Arbeitsverhältnis infolge der Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung ruhte oder die Beklagte den Kläger hätte beschäftigen müssen, sowie um Verzugslohnansprüche.
Der am .... 1964 geborene, schwerbehinderte Kläger steht seit dem 01. Februar 1992 zu der Beklagten in einem Arbeitsverhältnis als Verwaltungsangestellter. Die Beklagte ist zugleich der für den Kläger zuständige Rentenversicherungsträger. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag der Deutschen Rentenversicherung Bund Anwendung (TV DRV-Bund).
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