Auf die Berufung des Klägers wird das Schluss-Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Juli 2020 –
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.457,70 EUR (in Worten: Eintausendvierhundertsiebenundfünfzig und 70/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über den Basiszinssatz aus jeweils 485,90 EUR (in Worten: Vierhundertfünfundachtzig und 90/100 Euro) seit 16. April 2020, 16. Mai 2020 und 16. Juni 2020 zu zahlen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juni 2020 –
Die Berufungen der Parteien werden im Übrigen zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 87 % und die Beklagte 13 % zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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