Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 2. März 2010, Az.
I. Die Antragstellerin beantragte Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage, gerichtet auf Verurteilung der Antragsgegnerin zur Zahlung von 21.199,21 EUR nebst Zinsen unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis. Wegen der Einzelheiten des Sachvortrags der Antragstellerin wird Bezug genommen auf den Entwurf einer Klage (Bl. 2 ff. d.A.) sowie den weiteren Schriftsatz vom 30.9.2009 (Bl. 37 ff. d.A.).
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