I.
Mit seiner Beschwerde erstrebt der Beklagte Bewilligung der Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die gesamte Klage.
Der Kläger war gemäß dem schriftlichen Arbeitsvertrag vom 20.10.2004 bei dem Beklagten als Monteur/Heizungsbau beschäftigt. Die Tätigkeit des Klägers begann am 19.10. 2004 und endete am 19.11.2004. Am 22.11.2004 kündigte der Kläger fristlos. Mit der am 2.12.2004 erhobenen Klage hat der Kläger vom Beklagten Zahlung von 2101 EUR brutto gefordert. Dabei handelt es sich um Vergütung für:
- Oktober 2004 616 EUR
- November 2004 1.320 EUR
- Urlaubsabgeltung 165 EUR.
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