Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 30.08.2010 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Im erstinstanzlichen Erkenntnisverfahren -
Der Kläger hatte insoweit beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an ihn 829,18 EUR brutto (nebst Zinsen) zu zahlen.
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