I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 9. Januar 2018 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 7.200,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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