LAG Frankfurt/Main, vom 28.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 1690/07
ArbG Frankfurt/Main, vom 28.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 3622/07
Fehlende Ablösungsmöglichkeit transformierter Tarifregelungen durch [ungünstigere] Betriebsvereinbarung auf Seiten des Betriebserwerbers
BAG, Urteil vom 21.04.2010 - Aktenzeichen 4 AZR 768/08
DRsp Nr. 2010/15046
Fehlende Ablösungsmöglichkeit transformierter Tarifregelungen durch [ungünstigere] Betriebsvereinbarung auf Seiten des Betriebserwerbers
Gilt im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer ein Vergütungstarifvertrag kraft beiderseitiger Tarifbindung, können die nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in das Arbeitsverhältnis transformierten Tarifregelungen nicht durch eine beim Betriebserwerber geltende ungünstigere Betriebsvereinbarung nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB abgelöst werden.Orientierungssätze:1. Die Revisionsbegründung muss gem. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2ZPO den behaupteten Rechtsfehler des Berufungsgerichts so aufzeigen, dass Gegenstand und Richtung des Revisionsangriffs erkennbar sind. Sie muss eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten. Das erfordert eine konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll. Ob die Rechtsauffassungen in der Revisionsbegründung zutreffend sind, ist für die Zulässigkeit der Revision ohne Bedeutung.
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