Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der Rechtspflegerin des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 12.09.2012 - 1 Ca 1289 c/11 - aufgehoben. Der Rechtspflegerin beim Arbeitsgericht Elmshorn wird aufgegeben, über die sofortige Beschwerde unter Beachtung der Rechtsauffassung der Beschwerdekammer erneut zu entscheiden.
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