I. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um den familiengebundenen Ortszuschlag.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1994 als 2. Konzertmeister beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag findet auf das Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) in der jeweils geltenden Fassung mit den ihnen ergänzenden endenden oder an seine Stelle tretende Tarifverträge Anwendung. Dieser enthält unter anderem folgende Regelung:
- § 21 Vergütung
Die Vergütung des Musikers besteht aus
a) Grundvergütung
b) dem Ortszuschlag
c) (gestrichen)
d) der Tätigkeitszulage.
- § 24 Ortszuschlag
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