BAG - Urteil vom 05.05.1999
4 AZR 313/98
Normen:
Anlage 1 a zum BAT/BL in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 24. April 1991, in Kraft getreten am 1. Januar 1991, Teil II Abschn. G (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) VergGr. VI b Fallgr. 5, VergGr. V c; BAT §§ 22, 23 (Zulagen); Fallgr. 6 nebst Fußnote 1 und Fallgr. 7 nebst Fußnote 2;
Fundstellen:
BAGE 91, 292
BB 1999, 1716
NZA 2000, 53
NZA-RR 1999, 613
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 18.12.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 24/97
ArbG Berlin - 12.06.97 - 86 Ca 1264/97 + WK 86 Ca 1266/97 ,

Fallgruppengebundene Vergütungsgruppenzulage bei Fallgruppenwechsel

BAG, Urteil vom 05.05.1999 - Aktenzeichen 4 AZR 313/98

DRsp Nr. 1999/9079

Fallgruppengebundene Vergütungsgruppenzulage bei Fallgruppenwechsel

»1. Der Anspruch auf die Vergütungsgruppenzulage nach Fußnote 2 zur VergGr. V c des Teils II Abschn. G (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) der Anlage 1 a zum BAT/BL setzt voraus, daß die dort geforderte vierjährige Tätigkeit diejenige der Fallgr. 7 (Normaltätigkeit einer Erzieherin nach dreijähriger Bewährung) der VergGr. V c ist. 2. Die nach der Tarifsystematik höherwertige Tätigkeit der Fallgr. 6 (Erzieherinnen in Schulkindergärten, Vorklassen oder Vermittlungsgruppen für nicht schulpflichtige Kinder) erfüllt nicht diese Tatbestandsvoraussetzung der o.g. Fußnote 2. 3. Eine andere, insbesondere lückenausfüllende Tarifauslegung lassen die vorgenannten Regelungen nicht zu.«

Normenkette:

Anlage 1 a zum BAT/BL in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 24. April 1991, in Kraft getreten am 1. Januar 1991, Teil II Abschn. G (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) VergGr. VI b Fallgr. 5, VergGr. V c; BAT §§ 22, 23 (Zulagen); Fallgr. 6 nebst Fußnote 1 und Fallgr. 7 nebst Fußnote 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten nach Rücknahme der Klage allein noch um einen von der Widerklägerin verfolgten Anspruch auf eine Vergütungsgruppenzulage.