Die am 30. September 1961 geborene Klägerin ist Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung. Sie ist seit 1. Februar 1988 als Sozialarbeiterin bei der Beklagten beschäftigt. Die Parteien sind tarifgebunden. Außerdem sieht § 2 des zuletzt geschlossenen Arbeitsvertrages vom 9. August 1990 vor, daß sich das Arbeitsverhältnis der Parteien nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (
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