ArbG Eberswalde, vom 18.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 176/19
Fahrtzeiten als vergütungspflichtige ArbeitszeitUnverhältnismäßigkeit bei Kumulierung von WegezeitenUnbezahlte Wegstrecke von mehr als einer Stunde am Tag als disproportionales VerhältnisVerschlechterungsverbot durch vertragliche Absprachen möglich
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.01.2021 - Aktenzeichen 12 Sa 1859/19
DRsp Nr. 2021/4495
Fahrtzeiten als vergütungspflichtige ArbeitszeitUnverhältnismäßigkeit bei Kumulierung von WegezeitenUnbezahlte Wegstrecke von mehr als einer Stunde am Tag als disproportionales VerhältnisVerschlechterungsverbot durch vertragliche Absprachen möglich
1. Die Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die unbezahlte Wegezeiten zu Lasten der Beschäftigten kumuliert, indem sie den nach verpflichtender Aufsuchung der Betriebsstätte zurückzulegenden Weg zu wechselnden auswärtigen Einsatzorten bis zu arbeitstäglich eineinviertel Stunden vergütungsfrei stellt, greift unverhältnismäßig in das arbeitsvertragliche Synallagma ein und ist daher unwirksam.2. Die Unverhältnismäßigkeit folgt dabei daraus, dass für die betroffenen Arbeitnehmer zu den resultierenden erheblichen unbezahlten Wegezeiten zwischen Betriebsstätte und Einsatzort stets die nach allgemeinen Grundsätzen unbezahlte Wegezeit zwischen Wohnort und Betriebsstätte noch hinzukommt und diesbezüglich die Interessen der Arbeitnehmer hinsichtlich der Relation von vergütungspflichtiger Arbeitszeit und durch die Betriebsvereinbarung vergütungsfrei gestellter Arbeitszeit in der Betriebsvereinbarung nicht hinreichend Berücksichtigung finden und zugleich unverhältnismäßig lange unbezahlte Wegezeiten drohen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.