Die Parteien streiten über Ansprüche auf Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung.
Die Klägerin war bei der Beklagten seit Juli 1991 als Sekretärin beschäftigt. 1977 ist in das Handelsregister als Geschäftszweck der Beklagten "Groß- und Außenhandel" eingetragen worden. Seit Oktober 1995 ist die Beklagte Mitglied des Landesverbandes des Bayerischen Groß- und Außenhandels e.V. (LGA). Dieser firmierte 1996 um in "Landesverband Groß- und Außenhandel, Vertrieb und Dienstleistungen Bayern, Unternehmer- und Arbeitgeberverband der intermediären Wirtschaft e.V. (LGAD)". Die Beklagte befaßt sich mit der Vermittlung von Exportgeschäften für Güter (beispielsweise Industrieanlagen, Maschinen, Zigaretten). Sie tritt weder als Käufer noch als Verkäufer von Waren auf und hält auch keinen Warenbestand.
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