Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 14. März 2012 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung des Klägers in eine tarifliche Vergütungsgruppe.
Der am 10. Januar 1956 geborene Kläger ist seit dem 05. Mai 2003 bei den US-Stationierungsstreitkräften, zuletzt in der Dienststelle A Installation, als Spezialmechaniker beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme der Tarifvertrag der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVAL II) vom 16.12.1966 nebst Ergänzungstarifverträgen Anwendung. Der Tarifvertrag enthält u. a. folgende Regelung:
"§ 56 Lohngruppen
(...)
Lohngruppe 5
(1) Arbeiter in Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer nach der Ausbildungsordnung vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens 30 Monaten erfordern.
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