I. Auf die Berufung des Klägers wird die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Stralsund vom 11. März 2009 verurteilt, einen Betrag in Höhe von 1.299,00 EUR an die Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Bergen - sowie an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.453,00 EUR brutto nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 726,50 EUR seit dem 15.09.2008 und aus 726,50 EUR seit dem 15.10.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers aus Annahmeverzug. Der Kläger ist bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgänger seit dem 01.08.1995 beschäftigt. Er ist am 09.11.1972 geboren.
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