LAG Köln - Urteil vom 20.10.2016
8 Sa 406/16
Normen:
TV-L § 34 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 4600/15

Europarechtskonformität der Nichtanrechnung der bei einem privaten Arbeitgeber erbrachten Vorbeschäftigungszeit gem. § 34 Abs. 3 TV-L

LAG Köln, Urteil vom 20.10.2016 - Aktenzeichen 8 Sa 406/16

DRsp Nr. 2017/55

Europarechtskonformität der Nichtanrechnung der bei einem privaten Arbeitgeber erbrachten Vorbeschäftigungszeit gem. § 34 Abs. 3 TV-L

Die Nichtanrechnung der bei einem privaten Arbeitgeber erbrachten Vorbeschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 TV-L verstößt nicht gegen das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU nach Art. 45 AEUV (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg 08.12.2015 - 5 Sa 660/15)

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2016 - 13 Ca 4600/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV-L § 34 Abs. 3;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Frage, ob die Vorbeschäftigungszeiten der Klägerin bei anderen Arbeitgebern als Beschäftigungszeit im Sinne des § 34 Abs. 3 TV-L gelten und über eine Zahlung des Jubiläumsgeldes.

1. 2.