FNA : 801-13
Fassung vom 07.12.2011
Zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.09.2022 (BGBl. I S. 1454)
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Gemeinschaftsweite Tätigkeit
§ 4 Berechnung der Arbeitnehmerzahlen
§ 5 Auskunftsanspruch
§ 6 Herrschendes Unternehmen
§ 7 Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen
Zweiter Teil Besonderes Verhandlungsgremium
§ 8 Aufgabe
§ 9 Bildung
§ 10 Zusammensetzung
§ 11 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
§ 12 Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 13 Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige
§ 14 Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten
§ 15 Beschluss über Beendigung der Verhandlungen
§ 16 Kosten und Sachaufwand
Dritter Teil Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
§ 17 Gestaltungsfreiheit
§ 18 Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung
§ 19 Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung
§ 20 Übergangsbestimmung
Vierter Teil Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes
Erster Abschnitt Errichtung des Europäischen Betriebsrats
§ 21 Voraussetzungen
§ 22 Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats
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