EuGH - Urteil vom 30.04.1996 (Rs C-13/94) - DRsp Nr. 1997/4191
EuGH, Urteil vom 30.04.1996 - Aktenzeichen Rs C-13/94
DRsp Nr. 1997/4191
»Art. 5 Abs. 1 Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9.2.1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen steht im Hinblick auf das mit dieser Richtlinie verfolgte Ziel der Entlassung einer transsexuellen Person aus einem mit der Umwandlung ihres Geschlechts zusammenhängenden Grund entgegen.«