ArbG Herne, vom 11.05.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 3647/94
Erziehungsurlaub: Wiedereinstellung nach Ende des Erziehungsurlaubs
LAG Hamm, Urteil vom 04.03.1996 - Aktenzeichen 16 Sa 1407/95
DRsp Nr. 2001/5892
Erziehungsurlaub: Wiedereinstellung nach Ende des Erziehungsurlaubs
Es läßt sich mit dem Zweck der Förderung der beruflichen Wiedereingliederung nach der Kindererziehung und dem Ziel, Familie und Beruf besser miteinander verbinden zu können, nicht vereinbaren, wenn eine Betriebsvereinbarung dahingehend ausgelegt wird, dass sie den Mitarbeiterinnen, die von den Begünstigungen der Betriebsvereinbarung Gebrauch machen, die Wiedereinstellung auf unabsehbare Zeit verweigert.