LAG Hamm - Urteil vom 12.07.1995
3 TaBV 52/94
Normen:
BetrVG § 118 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Rheine, vom 03.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 15/93

Erzieherische Einrichtung: Begriff - Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands Gemeinnütziger Verband e.V.; Betriebratswahl: Nichtigkeit

LAG Hamm, Urteil vom 12.07.1995 - Aktenzeichen 3 TaBV 52/94

DRsp Nr. 2001/4087

Erzieherische Einrichtung: Begriff - Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands Gemeinnütziger Verband e.V.; Betriebratswahl: Nichtigkeit

Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands Gemeinnütziger Verband eV (CJD) ist mit seinem Einrichtungen (z.B. Einrichtung und Betreibung von Jugenddörfern) eine erzieherische Einrichtung der Evangelischen Kirche Deutschlands im Sinne von § 118 Abs. 2 BetrVG, so daß eine in einem Jugenddorf des CJD durchgeführte Betriebsratswahl nichtig ist.

Normenkette:

BetrVG § 118 Abs. 2 ;

Gründe:

A.

In dem beim Arbeitsgericht Rheine am 20.12.1993 eingereichten Beschlussverfahren streiten die Beteiligten über die Nichtigkeit gemäß § 118 Abs. 2 BetrVG einer am 03.12.1993 durchgeführten Betriebsratswahl, deren Ergebnis dem Antragsteller am 13.12.1993 schriftlich mitgeteilt wurde.