Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 04.05.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der am 05.04.1976 geborene Kläger, der seit dem 12.10.2009 schwerbehindert mit einer GdE von 70 ist, ist seit 1995 - zunächst als Auszubildender zum Schlosser, dann als Schlosser, zuletzt als technischer Angestellter - bei der Firma B. bzw. deren Rechtsvorgängerinnen tätig. Im Hinblick auf eine teilweise Erwerbsminderung arbeitet er noch 25 Stunden pro Woche gegen ein Entgelt in Höhe von € 1.917,87 brutto.
Entsprechend einem Rentenbescheid vom 10.02.2010 erhält der Kläger seit dem 01.12.2009 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
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