Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers wird das Urteil Landgerichts Gießen vom 21. März 2019 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.450,00 € nebst Zinsen vom 16. Januar 2019 bis zum 31. Oktober 2020 i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 13.900,00 €, der sich ab dem 16. Januar 2019 bis zum 31. Oktober 2020 Tag für Tag linear auf 12.450,00 € ermäßigt, und Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 12.450,00 € seit dem 1. November 2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Touran Highline 2.0, …, zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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