Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 15.11.2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses und des angefochtenen Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Der Kläger erwarb mit Kaufvertrag vom 13.07.2016 von der Firma A einen PKW Volkswagen B 2,0 TDI als Gebrauchtfahrzeug zum Preis von 11.290,00 €. Zur Finanzierung des Kaufpreises schloss der Kläger den als Anlage K 2 zu den Akten gereichten Darlehensvertrag mit der C Bank ab.
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