Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. Juni 2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.677,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6. Dezember 2018 Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs Skoda A mit der FIN B zu zahlen.
In Höhe eines Betrages von 1.584,27€ wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.
2.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1 genannten Pkw in Annahmeverzug befindet.
3. 4.
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