Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 09.11.2018, Az.
Die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 09.11.2018, Az.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt der Kläger.
IV. V. VI.
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