Die Parteien werden auf Folgendes hingewiesen:
1.Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das von dem Landgericht Aachen am 24.03.2020 verkündete Urteil -
Es ist beabsichtigt, den Gegenstandswert für das Berufungsverfahren (im Gleichlauf mit der Festsetzung für den ersten Rechtszug) auf 22.490 € festzusetzen.
Für die Parteien besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.11.2020.
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