Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
1.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.892,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2018 Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke VW Passat mit der Fahrgestellnummer WVWZZZ3CZAE179258 sowie vorgerichtlich entstandene Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 887,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2018 zu zahlen.
2.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 26.02.2019 mit der Rücknahme des in Ziffer 1 des Tenors näher bezeichneten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. III. IV.
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