1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 19.12.2019, Az.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Potsdam ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte zu 1 als Verkäuferin und die Beklagte zu 2 als Herstellerin eines Pkw Audi A4 wegen darin vermeintlich vorhandener unzulässiger Abschalteinrichtungen in Anspruch.
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