OLG München - Endurteil vom 07.10.2022
24 U 406/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 823 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Memmingen, vom 22.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 34 O 795/20

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen VW T6 California Beach mit einem Motor der Baureihe EA 288Zulässigkeit eines Thermofensters

OLG München, Endurteil vom 07.10.2022 - Aktenzeichen 24 U 406/21

DRsp Nr. 2022/15217

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen VW T6 California Beach mit einem Motor der Baureihe EA 288 Zulässigkeit eines Thermofensters

Allein die Ausstattung eines Fahrzeugs mit einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems ("Thermofenster") erfüllt nicht den Tatbestand der Sittenwidrigkeit; der Vorwurf der Sittenwidrigkeit wäre nur gerechtfertigt, wenn weitere Umstände hinzuträten, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen ließen.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Memmingen vom 22.12.2020, Az. 34 O 795/20, wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Dieses Urteil sowie das oben genannte Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31; BGB § 823 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Kläger macht gegen die Beklagte Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeugs mit Dieselmotor geltend.

1. - - - 2. 3. 4. 5.