SchlHOLG - Urteil vom 07.06.2022
7 U 196/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Flensburg, vom 29.10.2021
LG Flensburg, vom 02.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 11/21

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Skoda mit einem Motor der Baureihe EA 288Begriff der SittenwidrigkeitZulässigkeit eines ThermofenstersFahrkurvenerkennung keine unzulässige Abschalteinrichtung

SchlHOLG, Urteil vom 07.06.2022 - Aktenzeichen 7 U 196/21

DRsp Nr. 2022/14787

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Skoda mit einem Motor der Baureihe EA 288 Begriff der Sittenwidrigkeit Zulässigkeit eines Thermofensters Fahrkurvenerkennung keine unzulässige Abschalteinrichtung

1. Für die Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB genügt es im Allgemeinen nicht, dass der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensschaden hervorruft. Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zu Tage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann.2. Der Motortyp EA 189 ist nicht mit dem Nachfolgeaggregat EA 288 SCR Euro 6 vergleichbar, weil letzteres unstreitig mit anderer Steuerungssoftware und Abgasreinigungstechnik ausgestattet ist. Es handelt sich beim EA 288 um ein temperaturabhängiges Abgasrückführungssystem, welches vom Grundsatz her im normalen Fahrbetrieb in gleicher Weise arbeitet wie auf dem Prüfstand, und bei dem Gesichtspunkte des Motor- bzw. des Bauteilschutzes als technische Rechtfertigung plausibel und nachvollziehbar angeführt werden können.