OLG Karlsruhe - Urteil vom 26.04.2022
8 U 232/21
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 10.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 453/20

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 288Begriff der SittenwidrigkeitFehlende Verbindung eines Thermofensters mit einer Prüfstandserkennung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2022 - Aktenzeichen 8 U 232/21

DRsp Nr. 2022/7816

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 288 Begriff der Sittenwidrigkeit Fehlende Verbindung eines Thermofensters mit einer Prüfstandserkennung

Zu den fehlenden objektiven und subjektiven Voraussetzungen des § 826 BGB bei einem VW Golf Sportsvan EA 288 EU 6 NSK Dieselfahrzeug, insbesondere bei Geltendmachung eines Thermofensters und einer "Fahrkurve".

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 10.06.2021 - 6 O 453/20 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

3.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1;

Gründe

- ohne Sachverhaltsdarstellung gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO -

Die zulässige Berufung ist begründet. Sie führt zur Abweisung der Klage.

Soweit das Landgericht die Klage abgewiesen hat, ist die Entscheidung in Rechtskraft erwachsen, weil nur die Beklagte Berufung eingelegt hat. Entgegen der Auffassung des Landgerichts stehen dem Kläger gegen die Beklagte die zugesprochenen Ansprüche unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.