Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 12.02.2021 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
3.Dieser Beschluss und die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 38.083,40 € festgesetzt.
I.
Der Kläger macht gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche mit der Behauptung geltend, der von der Beklagten hergestellte Dieselmotor in dem von ihm bei einem Dritten käuflich erworbenen Fahrzeug Weise unzulässige Abschalteinrichtungen auf.
1. 2. 3. a) b) c)
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