Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. Februar 2013 - Aktenzeichen
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger weitere € 1.778,52 EUR (in Worten: Eintausendsiebenhundertachtundsiebzig und 52/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz hieraus seit dem 29. Februar 2012 zu zahlen.
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger weitere Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus € 3.280,98 EUR (in Worten: Dreitausendzweihundertachtzig und 98/100 Euro) für den Zeitraum vom 29. Februar 2012 bis zum 20. September 2012 zu zahlen.
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