Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.08.2012 in Sachen
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den im Tenor des arbeitsgerichtlichen Urteils unter Ziffer 1) enthaltenen Betrag hinaus weitere 480,-- € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hinaus seit 01.01.2012 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben der Kläger 3/4 und die Beklagte 1/4 zu tragen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens bis zur Teilberufungsrücknahme vom 16.05.2013 haben der Kläger 95 % und die Beklagte 5 % zu zahlen; von den Kosten ab diesem Zeitpunkt fallen dem Kläger 1/3 und der Beklagten 2/3 zur Last.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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