Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 26. März 2015 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats.
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