LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 18.04.2016
16 TaBV 81/15
Normen:
BetrVG § 40 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 26.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BV 16/14

Erstattungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich durch einen während des Ruhens eines Beschlussverfahrens durchgeführten Anwaltswechsel

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18.04.2016 - Aktenzeichen 16 TaBV 81/15

DRsp Nr. 2016/11560

Erstattungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich durch einen während des Ruhens eines Beschlussverfahrens durchgeführten Anwaltswechsel

Orientierungssätze: Rechtsanwaltskosten, die dadurch entstehen, dass der Betriebsrat während des Ruhens eines Beschlussverfahrens den Rechtsanwalt wechselt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt irgendetwas gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Arbeitsgericht zu veranlassen gewesen wäre, sind mutwillig.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 26. März 2015 - 7 BV 16/14 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 40 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats.