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Das klagende Unternehmen wendet sich gegen die Forderung der beklagten Bundesanstalt für Arbeit (BA) auf Erstattung von Arbeitslosengeld (Alg) und der darauf entfallenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken- (KV) und Pflegeversicherung (PV) sowie zur Rentenversicherung (RV) für den Zeitraum vom 9. April 1994 bis zum 26. Februar 1996 in Höhe von DM 66.442,83.
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